IGEL Leistungen

IGEL steht für individuelle Gesundheitsleistung. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden.

 

In unserer Praxis bieten wir Ihnen diagnostische Möglichkeiten an, die teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, als sogenannte IGEL-Leistungen. Dies betrifft insbesondere einige Felder der Ultraschalldiagnostik, wie z.B. die hochauflösende Nervensonographie. Diese wird zwar seit kurzem zwar von den gesetzlichen Kassen angeboten, jedoch nur mit 7,91 Euro honoriert. Für die Durchführung einer qualifizierten Untersuchung benötigt man Zeit, eine gute Ausbildung und ein hochmodernes Ultraschallgerät. Dies ist zu diesen Bedingungen nicht möglich, weswegen wir diese Untersuchung nur als IGEL- Leistung anbieten können. Andere IGEL-Untersuchungen sind die Hirnparenchymsonographie, die Orbitasonographie und die Sonographie der Temporalarterien. Des weiteren bieten wir die Akkupunktur bei Kopfschmerzerkrankungen als IGEL-Leistung an.

Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Kosten. Die Kostenberechnung für die IGEL-Leistungen erfolgt nach Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages auf gesetzlicher Grundlage (GOÄ) und wird dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.

Sollten wir bei Ihnen eine solche Untersuchung für medizinisch sinnvoll halten, werden wir Sie hierauf ansprechen und beraten.